Du musst mindestens 3 Jahre im Unternehmen beschäftigt sein um den Anspruch auf Betriebsrente zu erwerben und Verträge können nicht ohne weiteres zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen aber beitragsfrei gestellt werden. Dafür ist bei Insolvenz deines Arbeitgebers ist die Betriebsrente abgesichert.
Liegt dein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 7.300 Euro monatlich West, 7.100 Euro monatlich Ost) wird durch das sinkende Bruttoeinkommen deine gesetzliche Rente etwas reduziert.An die bAV kommst du erst mit Renteneintritt ran, in der Regel als monatliche Rente oder auch als Einmalzahlung. Benötigst du eventuell Kapital bis zur Rente (Arbeitslosigkeit, ungeplante Ausgaben etc.), so ist die bAV zu unflexibel. Im Gegenzug sind die eingezahlten Beiträge im Rahmen der betrieblichen Vorsorge bis zum steuerlich geförderten Höchstbetrag nicht pfändbar.
Für die Grundsicherung gibt es einen Freibetrag von mindestens 100 und maximal 200 Euro, so dass für Geringverdiener die bAV eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit darstellt.