Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Viele Arbeitgeber bezahlen vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zu deinem Gehalt, bis zu 40 Euro sind möglich. Dabei können unterschiedliche Anlageformen ausgewählt werden: VL-Banksparplan, VL-Fondssparplan, VL-Bausparvertrag, Baukredittilgung und betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Verträge für Vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre - sechs davon wird eingezahlt, das letzte ist ein Ruhejahr. Nach dem sechsten Jahr kannst du bereits einen neuen Vertrag beginnen. Vermögenswirksame Leistungen werden zu deinem Bruttolohn addiert und sind entsprechend steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außer du zahlst du die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge ein, bleiben die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei.

Habe ich Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Leider nein, denn Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers, es sei denn im Tarifvertrag ist dies vorgeschrieben. Erkundige dich bei deinem Arbeitgeber ob er dir Vermögenswirksame Leistungen bezahlt.

Gibt es zusätzlich eine Förderung vom Staat?

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter der Einkommensgrenze der gewählten Sparform (17.900 oder 20.000 Euro für Singles, 35.800 oder 40.000 Euro für Ehepaare) hast du zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 123 Euro jährlich (Einzahlung von 400 Euro in einen VL-Fondssparplan und 470 Euro in einen VL-Bausparvertag). Für einen VL-Fondssparplan alleine beträgt die maximale Förderung 80 Euro pro Jahr.

Wo kann ich einen VL-Fondssparplan einrichten?

Einen VL-Fondssparplan (Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden) kannst du bei folgenden Anbietern abschließen:

Wenn die VL-Depot-Eröffnung (Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden) abgeschlossen ist, erhältst du eine Bescheinigung für deinen Arbeitgeber - diese deinem Arbeitgeber geben - Fertig!

Prüfe ob du zusätzlich staatliche Förderung erhalten kannst, die Arbeitnehmersparzulage beantragst du im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung
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